"Die Entschädigung in Strafsachen gilt auch für die amtliche Verteidigung und die Verbeiständung bezüglich zivilrechtlicher Ansprüche im Strafprozess". Im Jahr 2015 habe der Grosse Rat die Formulierung von "Verbeiständung bezüglich zivilrechtlicher Ansprüche im Strafprozess" zu "Vertretung der Privatklägerschaft" geändert. Die neue Formulierung stelle jedoch lediglich eine sprachliche, nicht aber eine inhaltliche Korrektur dar.