3.6. Mit Berufungsantwort vom 5. August 2024 beantragte die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg die Abweisung der Berufung unter Kostenfolge. 3.7. Mit Berufungsantwort vom 6. August 2024 beantragte der Privatkläger die Abweisung der Berufung unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. 3.8. Am 27. August 2024 reichte der Beschuldigte eine Stellungnahme ein. 3.9. Am 6. September 2024 reichte der Privatkläger eine Stellungnahme ein. -6- Das Obergericht zieht in Erwägung: