8. Der Beschuldigte trägt seine Kosten selbst." 3. 3.1. Gegen das ihm im Dispositiv zugestellte Urteil meldete der Beschuldigte mit Eingabe vom 16. Oktober 2023 Berufung an. Das begründete Urteil wurde ihm am 6. Juni 2024 zugestellt. 3.2. Mit Berufungserklärung vom 26. Juni 2024 stellte der Beschuldigte die folgenden Anträge: -5- "1. Ziff. 5 des Urteils vom 11. September 2023 sei dahingehend abzuändern, dass die Kostennote der Vertreterin des Zivilklägers im Betrag von CHF 2'750.50 zu genehmigen sei.