Verbeiständung von Fr. 0.00 d) den Kosten für Übersetzungen von Fr. 519.70 e) den Kosten für Gutachten von Fr. 0.00 f) den Kosten der Mitwirkung anderer Behörden von Fr. 100.00 g) den Spesen von Fr. 100.00 h) andere Auslagen (Zeugen) Fr. 92.95 Total Fr. 4'262.65 Dem Beschuldigten werden die Gebühren gemäss lit. a und b sowie die Kosten gemäss lit. f - h im Gesamtbetrag von Fr. 3'742.95 auferlegt.