5. Die Kostennote der Vertreterin des Zivilklägers, MLaw E._____, Rechtsanwältin in T._____, wird im Betrag von Fr. 9'569.70 (inkl. Fr. 684.20 MWSt) richterlich genehmigt. 5.1. Der Beschuldigte wird verpflichtet, dem Zivilkläger einen Parteikostenersatz im Umfang von Fr. 9'569.70 zu bezahlen. 5.2. Im Übrigen wird die Schadenersatzforderung des Zivilklägers gestützt auf Art. 126 Abs. 2 lit. b StPO auf den Zivilweg verwiesen. 6. Der Beschuldigte wird verpflichtet, dem Zivilkläger eine Genugtuung in der Höhe Fr. 3'000.– nebst Zins zu 5% seit 13. April 2021 zu bezahlen.