"1. Es sei festzustellen, dass das Beschleunigungsgebot verletzt worden ist. -3- 2. Der Beschuldigte sei wegen einer Tätlichkeit schuldig zu sprechen. 3. Der Beschuldigte sei bzgl. des Vorwurfs - der mehrfachen einfachen Körperverletzung; - der mehrfachen Drohung - der mehrfachen Beschimpfung von Schuld und Strafe freizusprechen. 4. Dem Beschuldigten sei eine Genugtuung von CHF 3'000.00 zuzusprechen. 5. Die Zivilforderungen des Zivilklägers seien abzuweisen.