2. 2.1. Anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 11. September 2023 stellte der Privatkläger folgende Anträge: "1. Es sei der Beschuldigte im Sinne der Anklage schuldig zu sprechen und angemessen zu bestrafen. 2. Es sei festzustellen, dass der Beschuldigte gegenüber dem Privatkläger schadenersatzpflichtig ist und es sei der Beschuldigte zu verpflichten, dem Privatkläger die nachfolgenden Beträge zu bezahlen: