5.2. Der Beschuldigte hat die Anklagegebühr und die erstinstanzlichen Verfahrenskosten in Bezug auf die zu beurteilenden Vorwürfe gemäss Strafbefehl vom 13. Oktober 2020 von total Fr. 2'236.00 zu bezahlen. 5.3. [in Rechtskraft erwachsen] Die Gerichtskasse Lenzburg wird angewiesen, dem Beschuldigten die gerichtlich auf Fr. 4'130.35 (inkl. Fr. 295.30 MWST) festgesetzten Parteikosten für das erstinstanzliche Verfahren betreffend die Vorwürfe gemäss Strafbefehl vom 23. Januar 2020 zu ersetzen.