und einer Busse von Fr. 1'125.00, ersatzweise 15 Tage Freiheitsstrafe, verurteilt. 4. 4.1. Dem Beschuldigten werden die obergerichtlichen Verfahrenskosten von Fr. 1'642.00, bestehend aus der Gerichtsgebühr von Fr. 1'500.00 und den Auslagen von Fr. 142.00, auferlegt. - 13 - 4.3. Der Beschuldigte hat seine Parteikosten für das zweitinstanzliche Verfahren selbst zu tragen. 5. 5.1. [in Rechtskraft erwachsen] Die Anklagegebühr und die erstinstanzlichen Verfahrenskosten in Bezug auf die zu beurteilenden Vorwürfe des Strafbefehls vom 23. Januar 2020 trägt der Staat.