8. Tritt das Berufungsgericht, wie vorliegend, auf die Berufung ein, so fällt es ein neues Urteil, welches das erstinstanzliche Urteil ersetzt (Art. 408 StPO, Art. 81 StPO). Das Obergericht erkennt: 1. [in Rechtskraft erwachsen] Das Verfahren wird in Bezug auf die Vorwürfe der mehrfachen Widerhandlung gegen das Lebensmittelgesetz und des mehrfachen Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen (Vorwürfe gemäss Strafbefehl ST.2018.6090 vom 23. Januar 2020) infolge Verjährung eingestellt.