Er gab an, sie hätten zunächst alles wegräumt gehabt. Dann hätten sie die Tische (wieder) draussen stehenlassen, damit gesehen werde, dass das Lokal offen sei. Sie hätten die Stühle schräg angestellt, sodass gesehen werde, dass sie nicht zu benützen seien. Damit sei es abgesperrt gewesen (act. 440 f.). Es kann somit ohne Weiteres davon ausgegangen werden, dass die Fotos in den Akten (Untersuchungsakten zum Strafbefehl vom 13. Oktober 2020: act. 86 f.) die Situation am Tattag dokumentieren. Entgegen dem Beschuldigten bestehen keine Hinweise dafür, dass diese Fotos erst am 6. Mai 2020 entstanden seien.