noch bei der vorinstanzlichen Befragung vom 10. März 2023 (act. 440), dass beim D._____ am 12. April 2020 Tische und Stühle draussen auf der Terrasse aufgestellt waren. Schon bei der ersten Einvernahme räumte er dies implizit ein, indem er auf den Vorhalt, es seien Tische und Stühle aufgestellt gewesen und Gäste hätten sich dort aufgehalten, bloss meinte, er fühle sich für mündige Menschen nicht verantwortlich. Zudem anerkannte er bei der vorinstanzlichen Einvernahme das Vorhandensein von Tischen und Stühlen im Aussenbereich des Cafés explizit. Er gab an, sie hätten zunächst alles wegräumt gehabt.