Der Beschuldigte ist der Auffassung die Aussage von C._____ sei nicht verwertbar, weil dieser nicht notwendig verteidigt gewesen sei, habe diesem doch eine Landesverweisung gedroht (Berufungsbegründung S. 9 Rz. 32 f.). C._____ wurde mit Strafbefehl vom 13. Oktober 2020 wegen rechtswidrigem Aufenthalt in der Schweiz und Arbeitsaufnahme ohne Bewilligung verurteilt (Verfahrensakten ST.2020.10 act. 92 ff., 118 ff.). Eine Landesverweisung im Sinne von Art. 66a StGB oder Art. 66abis StGB stand -7-