2. Der Beschuldigte verlangt eine Verfahrensvereinigung bzw. Aufhebung des vorinstanzlichen Urteils, um das vorliegende Verfahren mit dem Verfahren betreffend Ungehorsam gegen eine amtliche Verfügung und mehrfacher falscher Anschuldigung zu vereinigen (obergerichtliches Verfahren SST.2023.21). In jenem Verfahren entschied das Obergericht anlässlich der am 20. November 2024 durchgeführten Berufungsverhandlung, dass der (in jenem Verfahren eingereichte) Antrag des Beschuldigten auf Vereinigung mit dem vorliegenden Verfahren mangels sachlicher Konnexität der Strafverfahren und, da das Verfahren SST.2023.21 spruchreif sei, in Berücksichtigung des Beschleunigungsgebots abgewiesen werde.