7.2. Der Beschuldigte hat die Anklagegebühr in Bezug auf die zu beurteilenden Vorwürfe des Strafbefehls vom 13. Oktober 2020 in der Höhe CHF 1'000.00 zu bezahlen. 8. 8.1. Die Gerichtskasse Lenzburg wird angewiesen, dem Beschuldigten die gerichtlich auf CHF 4'130.35 (inkl. CHF 295.30 MWST) festgesetzten Parteikosten zu ersetzen. 8.2. Der Beschuldigte hat seine Parteikosten im Übrigen selber zu tragen.