6.2. Der Beschuldigte hat die Verfahrenskosten in Bezug auf die zu beurteilenden Vorwürfe des Strafbefehls vom 13. Oktober 2020, bestehend aus einer Staatsgebühr von CHF 1'200.00 sowie den Auslagen von CHF 36.00, insgesamt CHF 1'236.00, zu bezahlen. -4- 7. 7.1. Die Anklagegebühr in Bezug auf die zu beurteilenden Vorwürfe des Strafbefehls vom 23. Januar 2020 in der Höhe von CHF 2'500.00 trägt der Staat.