1.3. Gegen die beiden Strafbefehle erhob der Beschuldigte jeweils Einsprache, woraufhin die Staatsanwaltschaft die beiden zur Anklage erhobenen Strafbefehle mitsamt den Akten an das Bezirksgericht Lenzburg zur Durchführung des Hauptverfahrens überwies. 2. Nach Vereinigung der beiden Strafverfahren erkannte der Präsident des Bezirksgerichts Lenzburg mit Urteil vom 10. März 2023: 1. Das Verfahren wird in Bezug auf die Vorwürfe der mehrfachen Widerhandlung gegen das Lebensmittelgesetz und des mehrfachen Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen (Vorwürfe gemäss Strafbefehl ST.2018.6090 vom 23. Januar 2020) infolge Verjährung eingestellt.