Vorgehen: Zu vorgenanntem Zeitpunkt konnte eine Patrouille der Kantonspolizei Aargau feststellen, dass der Beschuldigte beim D._____ an der T-Strasse in S._____ eine Aussenbestuhlung von sieben Tischen mit je zwei Stühlen für Kunden bereitstellte, obwohl dies unter den zum Zeitpunkt der Kontrolle geltenden Bestimmungen im Zusammenhang mit der Corona-Pan- demie verboten war. -3-