Begangen: Ort: Q._____, R-Strasse Zeitraum: Dienstag, 04.02.2020 bis Mittwoch, 12.02.2020 Vorgehen: Der Beschuldigte beauftragte im vorgenannten Zeitraum als Geschäftsführer der B._____ an der R-Strasse in Q._____ C._____, geb. tt.mm.jjjj, bosnischer Staatsangehöriger (sep. Verfahren), mit Reinigungsarbeiten und Mithilfe in der B._____, obwohl C._____ nicht im Besitze der dafür erforderlichen Arbeitsbewilligung war. C._____ ist bosnischer Staatsbürger und deshalb in der Schweiz ohne Arbeitsbewilligung nicht zur Erwerbstätigkeit, unentgeltlich oder entgeltlich, berechtigt, was der Beschuldigte wusste.