wurde jedoch nicht belegt, aktuelle Lohnabrechnungen fehlen) schon nur die ausserordentlich hohe Miete von monatlich Fr. 4'250.00 finanziert, abgesehen von den übrigen Lebenshaltungskosten. Der Berufungsführer behauptet erneut, von den Kindern und Freunden unterstützt zu werden, ohne dies zu belegen. Insbesondere erscheint es wenig wahrscheinlich, dass Freunde und Familie bereit sind, jährlich mehrere Zehntausend Franken nur für die hohe Miete des Berufungsführers auszugeben, wo dieser doch einfach in eine günstigere Wohnung ziehen könnte, um die Kosten zu senken.