3.4. 3.4.1. Der Berufungsführer wurde von der Zentralen Inkassostelle der Gerichte mit Schreiben vom 21. November 2023 und 9. Januar 2024 aufgefordert, Unterlagen zu seiner finanziellen Lage einzureichen. Dem ist der Berufungsführer nicht nachgekommen. Mit Verfügung vom 25. März 2024 des Bezirksgerichts Baden wurde der Berufungsführer aufgefordert, sich lückenlos über seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse seit dem 22. März 2021 auszuweisen. Dieselben Angaben seien auch für den Ehepartner zu machen.