3.3.2. Weiter macht der Berufungsführer mit Berufung geltend, dass die Annahmen der Vorinstanz zur Berechnung seines Einkommens falsch seien. So arbeite er seit Mitte 2023 nicht mehr mit der D._____ AG zusammen (Berufungsbegründung, Rz. 14.2), er sei auch nicht mehr für die C._____ tätig (Berufungsbegründung, Rz. 14.4) und er erhalte von der E._____ AG keinen Lohn, er sei aktuell ohne Anstellung (Berufungsbegründung, Rz. 14.5). Auch in Bezug auf die Einkünfte der Ehefrau habe die Vorinstanz eine falsche Annahme getroffen.