Einkommen von Fr. 22'634.60 bei einem durchschnittlichen Pensum von 30% an. Den zivilprozessualen Notbedarf berechnete die Vorinstanz auf monatlich insgesamt Fr. 3'226.40 (Grundbetrag für Verheiratete: Fr. 1'700.00 + 25%; Krankenkassenpolice: Fr. 1'101.40). Weitere Bedarfspositionen habe der Berufungsführer nicht dargetan oder belegt. Aufgrund des sich ergebenden Überschusses von Fr. 2'023.90 habe der Berufungsführer seine Leistungsfähigkeit wieder erlangt und es sei ihm zumutbar, die vorgemerkten Kosten für die amtliche Verteidigung nachzuzahlen.