__ zu arbeiten, doch sei er als Chief Executive Officer bei der D._____ AG, einer Beratungsfirma, tätig und dürfte damit mindestens ein gleich hohes Einkommen erwirtschaften. Betreffend das Einkommen der Ehefrau stützte sich die Vorinstanz ebenfalls auf das in der Steuererklärung des Jahres 2022 ausgewiesene Einkommen von Fr. 60'359.00 bei einem 80%-Pensum und passte dieses aufgrund der Angaben des Berufungsführers, dass die Ehefrau nun in kleinem Pensum tätig sei, auf ein -6-