4. 4.1. Gegen diesen ihm am 6. Juni 2024 zugestellten Entscheid meldete der Berufungsführer mit Eingabe vom 13. Juni 2024 die Berufung an und mit Eingabe vom 20. Juni 2024 erklärte er innert Frist die Berufung mit dem Antrag um Aufhebung des vorinstanzlichen Urteils und Abweisung des Begehrens des Berufungsgegners über die Nachzahlung ausstehender Prozesskosten von Fr. 18'118.10. 4.2. Mit Berufungsbegründung vom 17. Juli 2024 stellte der Berufungsführer folgende Anträge: 1. Es sei das Urteil NA.2024.33 des Bezirksgerichts Baden vom 03.06.2024 vollumfänglich aufzuheben.