2.3. Mit Eingabe vom 8. April 2024 reichte der Berufungsführer Unterlagen zu seiner Einkommens- und Vermögenssituation (Steuererklärung 2022; Lohnausweis A._____ 2023; Lohnausweis B._____ 2023) ein und zeigte sich bereit, monatliche Raten von Fr. 100.00 zu zahlen. 2.4. Mit Eingabe vom 2. Mai 2024 nahm der Berufungsgegner Stellung zur Eingabe des Berufungsführers. -3-