Gegenstand Nachzahlung von gestundeten Verfahrenskosten -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Im Strafverfahren ST.2010.12 gegen A._____ (nachfolgend Berufungsführer) wegen mehrfacher Veruntreuung sowie mehrfacher Gehilfenschaft zur Falschbeurkundung wurden die Kosten für die amtliche Verteidigung in der Höhe von Fr. 12'085.25 unter dem Vorbehalt der späteren Rückzahlung (Art. 426 Abs. 1 i.V.m. Art. 135 Abs. 4 StPO) einstweilen aus der Gerichtskasse bezahlt.