12. Tritt das Berufungsgericht, wie vorliegend, auf die Berufung ein, so fällt es ein neues Urteil, welches das erstinstanzliche Urteil ersetzt (Art. 408 Abs. 1 StPO, Art. 81 StPO). Das Obergericht erkennt: 1. Das Verfahren wird eingestellt betreffend - die mehrfache Nötigung gemäss Art. 181 StGB betreffend Anklageziffer I. 2. (Delikte zum Nachteil von C._____) [in Rechtskraft erwachsen] - die Beschimpfung gemäss Art. 177 Abs. 1 StGB (vom 22. März 2022) 2. [in Rechtskraft erwachsen] Der Beschuldigte wird freigesprochen vom Vorwurf des mehrfachen Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen gemäss Art. 292 StPO. - 38 -