7. Oktober 2024, 0.25h; 27. Oktober 2024, 0.15h; - 37 - 29. November 2024, 0.25h; 2. Dezember 2024, 0.25h + 0.15h). Weiter ist die Kostennote mit Blick auf die effektive Verhandlungsdauer von 3.5 Stunden unter Berücksichtigung der Reisezeit (bei Geschäftsräumlichkeiten in Q._____) um 1.25 Stunden zu kürzen. Ferner erscheint eine Nachbesprechung mit dem Klienten von 1 Stunde hinreichend. Daraus resultiert ein zu vergütender Aufwand von 23.95 Stunden bzw. unter Berücksichtigung des in Rechnung gestellten Stundenansatzes von Fr. 4'790.00. Hinzu kommen die Auslagen von praxisgemäss 3 % (§ 13 Abs. 1 AnwT).