% [MwSt.]) festzusetzen. Soweit der Beschuldigte mit seiner Berufung mehr verlangt (Plädoyer: Antrag 14), ist dies abzuweisen. - 28 - 10.3.2. Die dem amtlichen Verteidiger für das erstinstanzliche Verfahren zugesprochene Entschädigung für den Zeitraum ab 29. März 2022 von Fr. 31'663.24 ist betragsmässig in Rechtskraft erwachsen (vgl. E. 1.3 hiervor).