Mit der Teileinstellungsverfügung vom 23. Dezember 2022 wurden zudem die betreffend die Drohung zum Nachteil von K._____ und wegen Hausfriedensbruchs zum Nachteil der L._____ GmbH (E._____) ausscheidbaren Untersuchungskosten auf die Staatskasse genommen (vgl. act. 1807). Auszuscheiden sind daher die Kosten (Fr. 49.00) für den damit im Zusammenhang stehenden Polizeirapport vom 25. Februar 2022 (vgl. act. 1807). Inwiefern andere Strafuntersuchungen, die gemäss dem Beschuldigten zu Unrecht nicht formell eingestellt worden seien, zu zusätzlichen Kosten geführt haben, ist nicht ersichtlich. - 27 -