__ verletzt, sind sie doch auch bei einer Trennung nach langer Ehe inakzeptabel (entgegen Plädoyer S. 10). Es liegt ein erhebliches Verschulden vor und das ist auch widerrechtlich, mithin stellt das eine in zivilrechtlicher Hinsicht vorwerfbare Verhaltensweise dar (Urteile des Bundesgerichts 6B_1306/2021 vom 8. August 2022 E. 2; 6B_1172/2016 vom 29. August 2017 E. 1.6). Ein Rechtfertigungsgrund ist dafür im Umstand, dass sich der Beschuldigte unter Druck gesetzt fühlte oder von einem seiner Söhne im Verlauf der Ereignisse beleidigt wurde, nicht zu erblicken.