menhang besteht, erscheint eine Straferhöhung um 20 Tagessätze gerechtfertigt. Die Bezeichnung der Beschuldigten am 18. März 2022 als dumme Fotze ist auch als üble Beschimpfung einzustufen. Dafür wäre ebenfalls eine Einzelstrafe von 30 Tagesätze angemessen. Der zeitliche und sachliche Zusammenhang zur mehr oder weniger gleichzeitig erfolgten versuchten Nötigung ist sehr eng. Daher scheint hier eine Straferhöhung um 10 Tagessätze angemessen.