5.5.5. Der Beschuldigte ist daher wegen mehrfacher versuchter Nötigung zu verurteilen. Das Anklageprinzip steht dem entgegen den Ausführungen des Beschuldigten in der Berufungsbegründung (S. 4 Rz. 106) nicht entgegen (Urteile des Bundesgerichts 6B_175/2021 vom 24. August 2022 E. 1.2.3; 6B_663/2019 vom 5. September 2019 E. 3.1; 6B_267/2008 vom 9. Juli 2008 E. 4.5). - 20 -