Damit hat er den Druck auf die Privatklägerin deutlich erhöht. Ferner geht aus der nächsten E-Mail vom 5. März 2022 und dem handschriftlichen Schreiben an die Privatklägerin vom 6. März 2022 unmissverständlich hervor, worum es dem Beschuldigten ging: Er wollte den Kontakt zwischen der Privatklägerin und seiner Ehefrau (C._____) unterbinden ("Du bekommst C._____ nicht"), die Privatklägerin sollte sich nicht in seine familiären Angelegenheiten einmischen.