aus, sie habe dem Beschuldigten einmal von Angesicht zu Angesicht sagen wollen, dass er damit aufhören solle. Als sie um 8:30 Uhr gesehen habe, dass er das Haus verlasse, sei sie deshalb hinausgegangen und habe ihn angesprochen. Er habe ihr geantwortet "Geh mir aus den Augen, sonst muss ich kotzen und ich schlage dich zusammen". Ihre Antwort sei gewesen "Dann komm doch". Er habe sie dann als dumme Fotze bezeichnet und gemeint, er mache sich die Hände wegen ihr nicht dreckig, damit sie dem 117 anrufen könne. Zu ihrem Schutz habe sie dem Beschuldigten gesagt, sie würde das Gespräch aufnehmen, was nicht gestimmt habe (act. 1621 Ziff. 42 f.). Bei der weiteren Befragung vom 11. Mai 2022 (act.