Er stellt in Abrede, zur Privatklägerin gesagt zu haben, "geh mir aus den Augen, sonst muss ich Kotzen oder ich schlag dich zusammen" oder diese als "dumme Fotze" betitelt zu haben (vgl. Protokoll der obergerichtlichen Hauptverhandlung S. 5 f.). Dem stehen die konstanten und detaillierten Aussagen der Privatklägerin gegenüber. Einen Tag nach dem Vorfall erstattete sie gegen den Beschuldigten Strafanzeige und führte bei ihrer gleichentags durchgeführten Einvernahme zum Vorfall vom 18. März 2022 - 17 -