Der Beschuldigte machte zum Vorfall vom 18. März 2022 in seinen Einvernahmen keine Aussagen (act. 1609 f., 1417, vgl. auch act. 1935 ff.). Erst anlässlich der obergerichtlichen Hauptverhandlung äusserte er sich dazu. Er bestritt, dass es zu einem Vorfall im Treppenhaus gekommen sei, erwähnte auf der anderen Seite jedoch eine Begegnung, bei der nebst der Privatklägerin auch deren Ehemann anwesend gewesen sein soll. Er stellt in Abrede, zur Privatklägerin gesagt zu haben, "geh mir aus den Augen, sonst muss ich Kotzen oder ich schlag dich zusammen" oder diese als "dumme Fotze" betitelt zu haben (vgl. Protokoll der obergerichtlichen Hauptverhandlung S. 5 f.).