Weiter hat der Beschuldigte die Privatklägerin in der Whatsapp-Nachricht vom 19. Februar 2022 als "Dumme Nuss" betitelt, was ebenfalls eine Beschimpfung darstellt. Am 4. März 2022 bezeichnete der Beschuldigte die Privatklägerin als fieseste und dümmste Person, blödes "einballiges" feiges Individuum und hielt ihr vor, sie habe ein kleines Gehirn. Damit hat der Beschuldigte die Privatklägerin in ihrer Ehre verletzt und eine Beschimpfung verübt.