Er wirft der Privatklägerin vor, dies "taktisch klug" gemacht zu haben (act. 253). Ausweislich der Akten hat der Beschuldigte am 20. und 22. Januar 2022 versucht, mit der Privatklägerin zu telefonieren und schrieb dieser am 22. Januar 2022, dass sie ziemlich feige sei (act. 1429).