Die von Art. 177 StGB geschützte Ehre ist das Gefühl und der Ruf, eine ehrliche und angesehene Person zu sein, d.h. das Recht, als Mensch nicht verachtet zu werden. Eine Beleidigung kann in der Formulierung eines beleidigenden Werturteils bestehen, das die Ehrlichkeit, Loyalität oder Moral einer Person in Frage stellt, so dass diese als Mensch oder Rechtsperson verächtlich gemacht wird, oder in einer Formalbeleidigung, wenn der Täter in verwerflicher Form seine Verachtung gegenüber der Zielperson zum Ausdruck bringt und sie in ihrem Gefühl der eigenen Würde - 15 -