Strittig und nach Art. 404 Abs. 1 StPO zu prüfen ist, ob das vorinstanzliche Urteil hinsichtlich der Schuldsprüche wegen mehrfacher Nötigung und Beschimpfung zum Nachteil von B._____ (Privatklägerin; Anklagesachverhalt 1), der Strafzumessung, der zugesprochenen Zivilforderung sowie der Kosten- und Entschädigungsfolgen rechtmässig ist. Eine Befragung von C._____ und E._____ ist mit Blick auf den Streitgegenstand somit nicht notwendig. Dieser Beweisantrag des Beschuldigten ist abzuweisen.