3.2. Mit Eingabe vom 24. Juli 2024 verzichtete die Staatsanwaltschaft auf einen Nichteintretensantrag und eine Anschlussberufung. 3.3. B._____ (Privatklägerin) teilte mit Schreiben vom 24. Juli 2024 mit, sie verzichte auf eine Teilnahme am Berufungsverfahren.