Der beschlagnahmte Gegenstand kann von C._____ innert 30 Tagen nach Rechtskraft des Urteils auf Voranmeldung auf der Gerichtskanzlei abgeholt werden. Bei unbenutztem Ablauf dieser Frist wird der Gegen-stand vernichtet. 5. Die Anträge des Beschuldigten um Leistung von Schadenersatz im Umfang von Fr. 7'739.75 sowie einer Genugtuung von Fr. 28'400.00 bzw. Fr. 40'000.00, jeweils zzgl. Zins zu 5% seit 28. März 2023 werden abgewiesen. 6. 6.1. Der Beschuldigte wird verpflichtet, der Zivil- und Strafklägerin B._____ Fr. 770.35 als Schadenersatz zu bezahlen. 6.2. Der Beschuldigte wird verpflichtet, der Zivil- und Strafklägerin B._____ Fr. 500.00 als Genugtuung zu bezahlen.