Indem der Beschuldigte die Zivil- und Strafklägerin wie oben aufgelistet als dumme Nuss, fieseste und dümmste Person, einballiges feiges Individuum, "arrogant dumm vergesslich", Stück Scheisse, feiges Miststück, dumme Fotze, Schlange etc. bezeichnete, griff er sie während über einem Monat wiederholt in ihrer Würde an, ein ehrbarer Mensch zu sein. 2. Delikte zum Nachteil von C._____ (Straftatendossier 2 und 3) […] 3. Mehrfacher Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen (Art. 292 StGB) […] 2. 2.1. Mit Urteil vom 11. Januar 2024 verfügte die Präsidentin des Bezirksgerichts Aarau: