Der Beschuldigte beeinträchtigte die Zivilund Strafklägerin in ihrem privaten und beruflichen Alltag zunehmend stärker. Nebst den konkreten Drohungen forderte der Beschuldigte die Zivil- und Strafklägerin beispielsweise eindringlich auf, sich nicht einmischen (unabhängig davon, ob die Zivil- und Strafklägerin dies tatsächlich tat), den Kontakt zu C._____ zu unterlassen oder aus ihrer Wohnung auszuziehen. Dies führte dazu, dass die Zivil- und Strafklägerin an Konzentrationsschwierigkeiten litt, sich in ärztliche Behandlung begeben musste und an ihrem eigentlichen Wohnort nur noch übernachten konnte.