Die Zivil- und Strafklägerin war aufgrund der fortwährenden Penetranz und Unberechenbarkeit des Beschuldigten stark verängstigt. Wie oben aufgeführt, teilte der Beschuldigte der Zivil- und Strafklägerin mit, dass er sie zusammenschlage werde, dass man sie stundenlang ohrfeigen sollte, dass sie bezahlen werde, für das, was sie gemacht habe oder dass sie die nächste sei, die Probleme bekomme. Er stellte ihr mehrfach von ihm -5-