Der Beschuldigte kontaktierte die Beschuldigte im Februar und März 2022 über ein Dutzend Mal sowohl digital, als auch mit handgeschriebenen Schreiben oder persönlich von Angesicht zu Angesicht. Um die von der Zivil- und Strafklägerin aktivierten technischen Sperren zu umgehen, nutzte der Beschuldigte diverse E-Mailadressen als Absender sowie schweizerische und italienische Telefonnummern. Zudem kontaktierte er auch die Arbeitgeberin und die Tochter der Zivil- und Strafklägerin.