Am 22.03.2022 schrieb der Beschuldigte der Zivil- und Strafklägerin folgendes E-Mail mit dem Betreff "Denunziantin auf Kesp art": "B._____ du sollst unverzüglich aufhören dich in unsere familieren angelgenheiten einzumischen" ... "Mit deinen aktionen hast du meine Familie gesprengt, und dafür wirst du juristich zur rechenschafts gezogen" ... "Andernfalls werde ich deiner tochtern H._____ welche denunziantin und intrigantin Ihre Mutter ist."