Am 14.03.2022 um 03:37 Uhr schrieb der Beschuldigte der Zivil- und Strafklägerin ein E-Mail mit dem Betreff "27. April 2022" und dem Inhalt "nimm dir frei deine Anwältin und werden Aussagen zur sache". Im PDF- Anhang befand sich eine gerichtliche Vorladung zu einem summarischen Verfahren im Eheschutz. -4-